10.November 2024

Haus und Hof | 1

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Im Hof des Geschäftsführers von Yenfaabima Dahandi Lankoandé

 

Nach dem ausführlichen Rückblick auf den Partnerschaftsgottesdienst wollen wir den Blick nach vorne richten. Wir wollen ein für unsere PartnerInnen sehr wichtiges Projekt finanzieren, die Einfriedung des Yenfaabima-Geländes mit einer Mauer. Oder besser gesagt: Die Schaffung eines Hofraums. In einem langen Prozess der Diskussion haben wir viel gelernt über dessen Bedeutung.

Die Einfriedung des eigenen Geländes ist in Burkina Faso die Regel, für manche ist es die erste Baumaßnahme auf ihrem Gelände, noch bevor das erste Gebäude errichtet wird. Was für uns die „eigenen vier Wände“ sind, ist für einen Burkinabé der eigene Hof. Der durch die Einfriedung entstehende Hof ist der hauptsächliche Aufenthaltsort und ist Küche, Wohn- und Arbeitszimmer auf einmal. Gäste werden im Hof empfangen und bewirtet. In der Trockenzeit wird er zum Schlafplatz, wenn sich die tagsüber aufgeheizten Häuser auch nachts nicht mehr ausreichend abkühlen.

Für die Änderung der Besitzverhältnisse von Land ist in Burkina Faso neben der notariellen Abwicklung die Zustimmung des traditionellen Oberhaupts erforderlich. In manchen Ethnien verfällt das Besitzrecht, wenn innerhalb einer bestimmten Frist keine Mauer um das Gelände gezogen wurde.