27. September 2026

Grund und Boden

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Im Vordergrund einer der 5 runden Grenzsteine aus Beton

 

Vor mehr als 10 Jahren wurde das Yenfaabima-Gelände rechtmäßig erworben. Die lokalen Behörden und der traditionelle Chef besiegelten den Kauf. Seither markieren 5 Grenzsteinen aus Beton eindeutig den Umfang des Grundbesitzes. Da für den gesamten Bereich jedoch noch kein Grundbuch angelegt war, gab es damals auch keinen Eintrag.

In Burkina Faso findet derzeit eine umfassende Reform des Grundeigentumsrechts statt. 2025 wurde ein neues „Gesetz zur Agrar- und Grundbesitzreform“ verabschiedet. Dabei wurden alle Landflächen, die nicht im Grundbuch eingetragen sind, zu Staatseigentum erklärt. Auch das Gelände von Yenfaabima fällt darunter. Sollte nun der Arbeit für psychische Erkrankte in Piéla der Boden unter den Füßen weggezogen werden?

In der Videokonferenz am 16.10. überbrachten unsere PartnerInnen in Piéla die gute Nachricht: Aufgrund ihrer Kaufunterlagen ist der Antrag auf Registrierung im Grundbuch positiv beschieden worden. Allerdings vorbehaltlich der Bezahlung von ca. 2.000 € an Steuern und Gebühren innerhalb von 4 Wochen. Das ist für einen Verein wie Yenfaabima eine sehr große Summe und eine äußerst knappe Frist. Der Freundeskreis Yenfaabima zögerte keine Sekunde, hier die nötigen Mittel zur Verfügung zu stellen.